Oha!

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Das hat sich wiederholt. Diesmal steht aber im Mail noch ein Zusatz:

Gewinne über CHF 50.- unterliegen der Verrechnungssteuer. Damit Sie den Gewinn bei Ihrer nächsten Steuererklärung deklarieren und die abgezogenen 35 % Verrechnungssteuer zurückfordern können, benötigen Sie einen mit Ihrer Adresse versehenen Verrechnungssteuerausweis. Diesen können Sie auf www.euromillions.ch einmal im Original für die Steuererklärung und beliebig oft als Kopie ausdrucken.

Sollten Sie Fragen zur Gewinnauszahlung haben, finden Sie eine detaillierte Hilfe bei den Spielinformationen.

Na, dann mal (mit Herzklopfen) einloggen.

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5 Antworten auf “Oha!”


  • aber hallo, was ist denn da los? ;-)

  • tja, glück allenthalben. darf ruhig so weitergehen…

  • Diesmal mehr als 15,- Stutz? :-)

  • iu, 50.60.
    eigentlich, minus steuern.

  • Eine Schweizer Typischherzigblödheit, übrigens. Während ich ein vehementer Verfechter der Selbstdeklaration bei den Steuern bin, finde ich es einfach lächerlich, dass unser Fiskus immernoch Glück mit Wohlstand koppelt. Wer schon reich ist und einen Sechser im Lotto macht, kriegt weniger als jemand der arm ist.

    Das hat weder mit Stochastik noch mit Logik oder Pragmatik zu tun.

    Sollen die uns doch die verfluchten Steuern via Lotteriebetreiber abnehmen (Bestimmung der Höhe der Steuer wäre dermassen trivial, das kann ein Stift mit einem vernünftigen Taschenrechner machen) und dann können wir uns freuen, das wir mal was gewonnen haben.

    Ich spiele (wenn überhaupt) nur so, das allfällige Gewinne bei mir steuerfrei anfallen. Wie, verrate ich nicht.

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